Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht regelt die Beziehungen von rechtlich Gleichgestellten - natürlichen oder juristischen Personen - untereinander. Es in Deutschland vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammengefasst. Tragendes Prinzip ist die sog. „Privatautonomie“. Dieses bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger seine Rechtsbeziehungen selbstständig und frei gestalten kann. Kernelement des Allgemeinen Zivilrechts ist daher vor allem das Vertragsrecht. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung, etwa von Kaufverträgen über Grundstücke, Kraftfahrzeuge etc. Wir prüfen und entwerfen Verträge und unterstützen Sie bei der Vertragsdurchsetzung.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört auch das private Versicherungsrecht, hier namentlich die Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche etwa aus privaten Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Schließlich zählt zum allgemeinen Zivilrecht die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Schadenersatz und Schmerzensgeld aus deliktischem Verhalten. Hierzu gehört jede Form von Haftpflicht für einen Sach- oder Personenschaden, die durch schuldhaftes Verhalten verursacht wird.