Beratung rund um Immobilien- und Bauvorhaben kann sehr komplex werden; das zeigt sich jedenfalls immer dann, sobald nicht alles „rund läuft“. Entwicklung, Finanzierung, Erwerb, Planung, Errichtung sowie Vermarktung von Immobilien sollten daher von Anfang an projektbegleitend rechtlich beraten werden. Denn unser Ziel ist es, nach Möglichkeit keinen langwierigen kostenintensiven Prozess führen zu müssen. Nur wenn es nicht anders geht, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.
Ein Leistungsschwerpunkt unserer Kanzlei ist die Betreuung von Investoren und privaten Bauherren, Architekten und Sonderfachleuten, Bauwirtschaft und öffentlichen Körperschaften. Hier greifen unsere Anwälte auf jahrelange Erfahrungen aus spezialisierten Kanzleien im privaten und öffentlichen Baurecht als auch aus Tätigkeiten in der Immobilienwirtschaftspraxis von Großkanzleien zurück. Das know how unseres Notariats komplettiert die ganzheitliche Beratung, von der Klärung notwendiger Dienstbarkeiten bis zur eigentlichen Beurkundung.
Aufgrund unserer „Vorgeschichte“ legen wir großen Wert auf wissenschaftlich fundierte Arbeit; denn insbesondere das Bau- und Architektenrecht ist etwas für Spezialisten. Deshalb haben wir nicht nur den Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht und besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen, sondern führen selbst in Unternehmen Bauleiterschulungen durch und sind für kommerzielle Vortragsveranstalter tätig.
Unsere typischen Beratungsleistungen sind etwa:
Scheuen Sie sich nicht und fragen Sie einfach unverbindlich an, ob und was wir für Sie tun können.