Aufträge werden vergeben: von öffentlichen oder von privaten Auftraggebern.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist europaweit streng reglementiert. Auf der Grundlage von europäischen Richtlinien sind von öffentlichen Auftraggebern zahlreiche nationale Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse zu beachten. Die bietenden Unternehmen haben das Recht auf Einhaltung dieser Normen, was sie – je nach Höhe des Auftragswertes - durch Nachprüfungsverfahren auch einfordern können. Mitunter wird dieses Rechtsgebiet von der Rechtsprechung der Vergabekammern und der Vergabesenate der Oberlandesgerichte entscheidend geprägt. Die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt nicht ohne Grund als Spezialmaterie, in der man „sattelfest“ sein und auf kurze Fristen reagieren muss.
Als Unternehmen beraten wir Sie während der Ausschreibungs- und Vergabephase; soll der Zuschlag anderweitig erteilt werden, geben wir Ihnen eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsverfahrens oder anderer Rechtsschutzmöglichkeiten.
Für öffentliche Auftraggeber oder deren beauftragte Dienstleister übernehmen wir die rechtliche Beratung zu konkreten vergaberechtlichen Fragen während des gesamten Verfahrens; dies tun wir entweder direkt oder als backup auf Zuruf.
Auch private Auftraggeber vergeben Aufträge, etwa bei der sog. Einzelgewerkvergabe anstatt Generalunternehmer. Hierbei ist das strenge Vergaberecht nicht zu beachten; die einzelnen Vergabeverfahren und die unterschiedlichen Vergabeinstrumente können jedoch zweckmäßig auch im privaten Bereich eingesetzt werden. Hierbei beraten wir Sie gerne.
Unsere typischen Tätigkeiten im Vergaberecht:
Scheuen Sie sich nicht und fragen Sie einfach unverbindlich an, ob und was wir für Sie tun können.